Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die „überlieferte Kirchenmusik“ als „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“ (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Diese Liturgiekonstitution stellte die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug.
Die Kirchenmusik könne eine „ganz besondere Teilhabe an der heiligen Feier, am Geheimnis des Glaubens“ sein. Deshalb dürfe sie nicht „aus der Liturgie verschwinden“. Dies fordere auch das Konzil. Große Kirchenmusik sei eine „Realität von theologischem Rang und von immerwährender Bedeutung für den Glauben der ganzen Christenheit“. (Papst Benedikt XVI.)
In der Pfarreiengemeinschaft lebt die Kirchenmusik vor allem in den Chören:
Gemischter Chor Pilsting
Kirchenchor Haidlfing
Kirchenchor Großköllnbach-Wallersdorf
Kinder- und Jugendchor
Peigener Chor
Kolpingchor Wallersdorf
Genauere Informationen zu den Chören, deren Probenzeiten und Leitungen ergänzen wir in Kürze.
Kirchenmusikalischer Ansprechpartner für die Pfarreiengemeinschaft:
THOMAS EISERLE Hauptamtlicher Kirchenmusiker kirchenmusik@pilsting-wallersdorf.de Tel.: (09953) 9302-0 (Pfarrbüro Pilsting)
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